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Wiederholungskurs Pferdetransport, Ausweisverlängerung

Personen, die Pferde an Veranstaltungen ins Ausland transportieren, benötigen gemäss schweizerischem Tierschutzgesetzgebung eine Bewilligung vom kantonalen Veterinärdienst.

Damit gingen in der Vergangenheit die verschiedenen EU-Staaten eher locker um. Seit 2021 wurden in der EU die Auflagen im Zusammenhang mit dem Pferdetransport fortlaufend verschärft und auch so vollzogen. So wird der Transport zu einem Turnier in der EU, als in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit eingestuft und gilt folglich aus gewerbsmässig. Daher benötigen diese Fahrer eine Bewilligung Typ I für Transporte bis 8 Std. bzw. eine Bewilligung Typ II für Transporte über 8 Std. vom kantonalen Veterinärdienst.

Organisiert vom SEC.

Will man keine Probleme, muss man den Ausweis vorweisen können.Der Ausweis wir nach dem Kursbesuch den Teilnehmenden zugestellt.

Ausschreibung
Anmeldung bis 30. Oktober an Doris Weidmann / d.weidmann@bluewin.ch / 079 692 94 79

Fotos: Swiss Eventing Club und Manège Chalet-à-Gobet / Mélody Johner

SEC Fahrkurs2

SEC Fahrkurs1

SEC Fahrkurs


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